Termine Verein

Termine Jungschützen

Besucher


Heute:8
Gestern:12
Dieser Monat:250
Visits total:28567

PDFDruckenE-Mail

Obligatorisches Bundesprogramm

Für die Erfüllung der Schiesspflicht sind folgende Schiesstage angesetzt:

Sa. 26. März 2011 13.30 - 16.00 Uhr
Mi. 18. Mai 2011 18.00 - 20.00 Uhr
So. 28. August 2011 09.00 - 12.00 Uhr


Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiess-büchlein oder der militärische Leistungsausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putz-zeug, der persönliche Gehörschutz.

Schiesspflichtige Angehörige der Armee werden persönlich angeschrieben und zur Erfüllung der Schiesspflicht aufgefordert.
Weitere obligatorische Schiessen finden nicht statt.

Schiesspflicht 2011
2011 sind Schiesspflichtig,
Armeeangehörige, welche 2010 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1977. Armeeangehörige, welche 2011 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Entlassungen 2011 (Sdt und Uof)
Jahrgang 1977,
sowie 1978 - 1981, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.

Schiesspflichtige haben das obligatorische Programm grundsätzlich mit ihrer persönlichen Waffe zu schiessen. Die erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht im WK ist nicht gestattet.

Mindestanforderung
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wer mindestens 42 Punkte erreicht hat und nicht mehr als drei Nuller geschossen hat.

Weitere Informationen zur Schiesspflicht finden Sie auf der Seite des .

.

Aktualisiert (Freitag, den 11. März 2011 um 01:47 Uhr) Geschrieben von: Administrator Donnerstag, den 19. August 2004 um 20:11 Uhr